1. Anwendungsbereich
ELDORA® ist eine Marke der Eldora World AG. Ihr Vertragspartner ist die Eldora World AG, Leubernstrasse 6, CH- 8280 Kreuzlingen, Verwaltungsrat: Joachim Wende, Handelsregister des Kantons Thurgau, Firmen-Nr.: CHE-367.462.157.
Diese besonderen Geschäftsbedingungen zur Ratenzahlung gelten für alle Ratenzahlungsvereinbarungen, die zwischen ELDORA® und Ihnen als unserem Endkunden geschlossen werden. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ELDORA®, soweit ELDORA® mit Ihnen Ratenzahlung vereinbart. Diese besonderen Geschäftsbedingungen zur Ratenzahlung gelten jedoch nicht für solche Ratenzahlungsvereinbarungen, die aufgrund von speziellen individualvertraglichen Abreden zwischen ELDORA® und dem Endkunden getroffen werden, so z. B. infolge eines Rechtsstreits.
2. Gegenstand der Ratenzahlungsvereinbarung
Ein Anspruch auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung besteht nicht. Durch die Vereinbarung von Ratenzahlung ermöglicht ELDORA® Ihnen, den Kaufpreis für ein bestimmtes Produkt in mehreren gleich oder unterschiedlich großen Teilbeträgen an ELDORA® zu zahlen. Dabei werden die Zahlungstermine und die Höhe der zu zahlenden Raten verbindlich durch den von ELDORA® aufgestellten Ratenzahlungsplan festgelegt.
Im Zusammenhang mit der Ratenzahlungsvereinbarung werden weder Zinsen noch Bearbeitungsgebühren erhoben, so dass Sie im Wege der Ratenzahlung effektiv nur den Kaufpreis des Produktes zzgl. ggf. anfallender Versandkosten zahlen.
3. Rückgaberecht des Kunden
Durch die Vereinbarung von Ratenzahlung werden Ihre gesetzlichen oder vertraglichen Rückgaberechte nicht berührt.
4. Eigentumsvorbehalt/Zahlungen
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum der ELDORA®. Zahlungen sind zu den im Zahlungsplan festgelegten Zahlungsterminen und in der jeweils für den Termin festgelegten Höhe zu leisten. Die im Zahlungsplan angegebenen Zahlungstermine sind die Termine, an denen der jeweils zu zahlende Betrag spätestens auf dem Konto der ELDORA® gutgeschrieben werden muss. Es obliegt Ihnen, insbesondere unter Berücksichtigung von Überweisungslaufzeiten, dafür Sorge zu tragen, dass jeweils spätestens an dem angegebenen Zahlungstermin eine entsprechende Gutschrift auf dem Konto der ELDORA ® erfolgt. Befinden Sie sich mit der Zahlung von zwei Raten ganz oder teilweise im Verzug, dann werden alle zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Raten, insbesondere auch solche, die noch nicht fällig sind, insgesamt sofort zur Zahlung fällig. Sie haben dann den nach den vorstehenden Regelungen fällig gewordenen Restbetrag innerhalb von 10 Werktagen per Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer an ELDORA® zu bezahlen.
Bei Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter:
ELDORA®, 63437 Hanau
E-Mail: service@eldora-shop.de
Telefon: 0800-90 70 50 40 Erreichbar: Mo-Fr 08:00-17:00 Uhr